1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma PC-Service Brandt
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma PC-Service Brandt und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma PC-Service Brandt nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, daß der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma PC-Service Brandt anzuzeigen.

 

2. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Firma PC-Service Brandt sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma PC-Service Brandt. Im Verzugsfalle ist die Firma PC-Service Brandt berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Die Firma PC-Service Brandt ist berechtigt, den durch den Verzug bei ihr entstehenden Mehraufwand mit einer Pauschale von EUR 10,- anzusetzen, sofern der Firma PC-Service Brandt im Einzelfall nicht ein höherer Schaden entstanden ist.

Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

3. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware und Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma PC-Service Brandt aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma PC-Service Brandt. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma PC-Service Brandt unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma PC-Service Brandt unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.

 

4. Haftungsbeschränkung
Die Firma PC-Service Brandt haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma PC-Service Brandt nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma PC-Service Brandt aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

 

5. Gewährleistung für Hardware
Die Firma PC-Service Brandt gewährleistet, daß die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Die Firma PC-Service Brandt und der Kunde sind sich darüber einig, daß im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma PC-Service Brandt unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma PC-Service Brandt Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, daß der Kunde den vollen Nachweis führt, daß die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und das die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma PC-Service Brandt eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma PC-Service Brandt mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma PC-Service Brandt ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keinem erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma PC-Service Brandt kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.

Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der PC-Service Brandt drei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem dritten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein dritter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.

Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Hat der Kunde die Firma PC-Service Brandt wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, daß entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma PC-Service Brandt nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma PC-Service Brandt grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma PC-Service Brandt entstandenen Aufwand zu ersetzen.

Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

 

6. Gewährleistung für Software
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

 

7. Vertraulichkeit
Die Firma PC-Service Brandt und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

 

8. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma PC-Service Brandt nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma PC-Service Brandt abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma (Hauptsitz) in der Bundesrepublik Deutschland.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.